Vertragsrecht 

Zusammenleben erfordert wechselseitige Vereinbarungen.  Deshalb sind Verträge die Grundlage unseres Wirtschaftslebens. 

Im Idealfall haben beide Seiten Vorteile von einem Vertrag. Vereinbarungen sind aber grundsätzlich auch dann einzuhalten, wenn die Vorteile einseitig liegen. Schlimmstenfalls können Sie sich bei unbedachten, unvollständigen oder ungünstigen Vertragsgestaltungen durch Ihre Unterschrift ruinieren. 

Was können Sie tun, wenn Sie oder die Gegenseite ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann, wenn dadurch ein Schaden entsteht oder wenn Leistungen erbracht werden, die nicht oder nicht so gewollt waren oder wenn Verträge neben klaren Hauptleistungspflichten mit weniger klaren Nebenpflichten verblüffen?

Wenn ein Vertrag erst einmal notleidend ist, führt in der Regel kein Weg mehr an einer rechtsanwaltlichen Beratung vorbei.  Zu dem vertraglichen Risiko tritt der Aufwand, den Vertrag wieder gerade zu rücken. Bei vielen Verträgen kann es Nerven und Geld sparen, das Vertragsrisiko durch eine rechtsanwaltliche Beratung vor Abschluss des Vertrages zu reduzieren.

Die Kanzlei Seelbach & Imm berät und unterstützt Sie sowohl vor Vertragsschluss, als auch nach Vertragsschluss, um das von Ihnen gewünschte Ziel vertraglich umzusetzen und Vertragsinhalte rechtlich abzusichern.

Zu unseren Leistungen zählt insbesondere:

  • Vertragsentwurf und Beratung zu Vertragspflichten
  • Entwurf und Beratung zu AGBs
  • Projektverträge
  • Beratung und Vertretung bei Nicht- oder Schlechtleistungen aus Verträgen