Gewerbeauskunft-Zentrale - GWE GmbH 

Die Kanzlei Seelbach & Imm hilft bei Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale

Die Gewerbeauskunft-Zentrale beruft sich derzeit auf Urteile der Amtsgerichte Köln, Bergisch-Gladbach und Düsseldorf, in denen sie ihre vermeintlichen Ansprüche gegen Kunden erfolgreich vor Gericht durchsetzen konnte. Die Urteile legt sie teilweise ihren Mahnschreiben in Kopie bei, um ihre Forderungen zu untermauern - insbesondere das Kölner Urteil vom 06.06.2011 (Az. 114 C 128/11).

Amtsgericht Düsseldorf entscheidet mehrfach gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale

Der Kanzlei Seelbach & Imm liegt aber eine Vielzahl anders lautender Gerichtsentscheidungen vor, in denen Branchenbuchanbieter unterlegen sind. Insbesondere ist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.11.2011 (Az. 35 C 9172/11) zu verweisen, in dem das Amtsgericht der Gewerbeauskunft-Zentrale klar bescheinigt, mittels Täuschung einen Vertragsschluss zu provozieren. Den Vertrag selbst hält das Amtsgericht für sittenwidrig. Diese Auffassung bekräftigt das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 23.11.2011 (Az. 42 C 11568/11). Die Gewerbeauskunft-Zentrale erwecke den Anschein, es würde sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln.

Was Sie tun können

Es ist also sehr wohl möglich, sich mit Erfolg  gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale zu verteidigen. Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten haben, gilt: Wehren Sie sich! Andernfalls droht eine Vertragsbindung bis zu 2 Jahren. Die Kanzlei Seelbach & Imm berät Sie gerne zu den notwendigen Schritten. Unser aktuelles Angebot: Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Vertretung für pauschal 100,00 € netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer).

Rufen Sie uns an unter: 030 31004400.

Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale sieht amtlich aus ...

Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale steht die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf. Deren Geschäftsmodell ist die Übersendung von bereits weitgehend ausgefüllten Eintragungsformularen an Gewerbetreibende und Unternehmer. Diese werden gebeten, das Formular, das einen amtlichen Eindruck vermittelt, um einige Angaben zum Unternehmen zu ergänzen und kostenlos zurückzusenden.

... ist aber nichts anderes als ein Vertragsangebot

Was beim Ausfüllen des Formulars aber leicht übersehen wird: Es handelt sich um einen Vertrag über einen Unternehmenseintrag in das Internet-Adressregister "Gewerbeauskunft-Zentrale.de". Der Eintrag in ein solches Branchenbuch ist für die betroffenen Unternehmen meist ohne jeden Wert. Dennoch soll der Vertrag in der Regel über 2 Jahre laufen. Dafür werden monatlich teils ansehnliche Beträge berechnet. So fallen schnell Monatsbeträge von rund 40 Euro plus Umsatzsteuer an.

Anfechtung ist das Mittel der Wahl

Der beste Schutz ist: Gar nicht erst unterschreiben. Aber auch wer bereits unterschrieben hat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die Kanzlei Seelbach & Imm hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zur Gewerbeauskunft-Zentrale zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar.Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 100,00 € netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per Email oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per Email (an info@seelbach-imm.de) oder Fax (030 88710482). Senden Sie uns folgende Angaben:

Ihren Namen, Anschrift, Email-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer

  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite).

Diese Unterlagen können Sie uns per Email, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per Email über den Sachstand informieren.

Oder rufen Sie uns an unter: 030 31004400. Gern rufen wir Sie auch zurück. Nutzen Sie hierfür unser nebenstehendes
Rückruf-Formular.

 

25.01.2012

Seit Ende Dezember 2011 lässt die Gewerbeauskunft Zentrale offene Rechnungen durch die Deutsche Direkt Inkasso anmahnen.

 

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