Branchenbuchabzocke

Die Kanzlei Seelbach & Imm berät Gewerbetreibende und Unternehmer bei ungewollten Verträgen mit Branchenbuchanbietern.

"Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten", ist einer der Grundsätze des deutschen Vertragsrechts. Gilt dies auch, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht wollte? Wenn sich herausstellt, dass die angebotene Leistung wertlos ist? Wenn die Unterschrift unter den Vertrag irrtümlich gesetzt wurde? Die Kanzlei Seelbach & Imm berät in allen Fragen des Vertragsrechts.

In den letzten Jahren hat sich eine ganze Anzahl von "Schwarzen Schafen" unter den Branchenbuchanbietern einen Namen gemacht. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Kunden durch Tricks zur Unterzeichnung eines Vertrags verleiten. So wird zumeist ein weitgehend ausgefülltes Eintragungsformular mit der Bitte verschickt, das Formular um einige Unternehmensdaten zu ergänzen und kostenlos zurückzusenden. Besonders bekannt sind folgende Anbieter:

Erst im Nachhinein - in der Regel mit Eingang der ersten Rechnung - bemerkt der Kunde, dass er überhaupt einen kostenauslösenden Vertrag unterzeichnet hat. Wenn ein ungewollter Vertrag erst einmal unterschrieben wurde, empfiehlt sich fachkundige Hilfe.

Die Kanzlei Seelbach & Imm berät Sie bundesweit schnell und effektiv zu allen Fragen rund um den unterschriebenen Vertrag. Insbesondere erörtern wir die Frage, ob der abgeschlossene Vertrag wirksam ist, und welche Möglichkeiten bestehen, den Vertrag im Nachhinein noch zu lösen.

Gern rufen wir Sie auch zurück. Nutzen Sie hierfür unser nebenstehendes Rückruf-Formular.

Rufen Sie uns an unter: 030 31004400. 

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  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite).

Diese Unterlagen können Sie uns per Email, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per Email über den Sachstand informieren.

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